TÜV-Einzelabnahme

Autoliebhaber geben ihrem Fahrzeug gerne ein individuelles Aussehen oder verändern es, um mehr aus dem Fahrzeug heraus zu holen. Wer sein Auto so sehr verändert, dass es vom ursprünglichen Zustand abweicht, muss eine TÜV-Einzelabnahme durchführen lassen.

Auch betroffen sind Autos, die selber gebaut wurden. Die Rechtsgrundlage der Einzelabnahme findet sich in § 21 StVZO. Betroffen sind auch Anbauteile, die mit einer einzutragenden ABE versehen sind. Auch sind Personen von der Einzelabnahme betroffen, bei denen in der Vollabnahme (z. B. bei der regulären TÜV-Abnahme alle zwei Jahre) ein Teil negativ aufgefallen ist. Ihr Auto entspricht nicht mehr einem genehmigten Typus und muss daher nach Reparatur erneut geprüft werden.